Geschenk erhalten – Was tun?
Geschenk erhalten – Was tun? Knigge-Tipps geben oftmals nur Tipps zur Suche nach dem richtigen Geschenk und ggf. noch über die Verpackung. Wie aber verhält man sich als Beschenkter richtig?
Wann darf ich das Geschenk auspacken?
Bei kleineren Geburtstags- und ähnlichen Festen ist es kein Problem, das Geschenk auszupacken und sich für das Geschenk zu bedanken.
Auch bei grösseren festlichen Anlässen sollte man nach Möglichkeit die Geschenke sofort auspacken um sich gezielt zu bedanken und auch seine Freude erkennen zu lassen.
Handelt es sich jedoch um eine grössere Hochzeitsfeier und es ist einem nicht möglich, sich am Fest für das Geschenk zu bedanken, dann sollte man dies im Nachhinein anhand der Visitenkarte tun.
Für Geschenke bedankt man sich, ungeachtet, ob sie einem Gefallen oder nicht. Man sollte sich eine Enttäuschung oder Begeisterung nicht unbedingt anmerken lassen.
Ist man weniger erfreut über ein Geschenk, dann trägt man es am Besten mit Fassung.
Findet ein Geschenk besonderen Anklang, so kann man sich später noch einmal besonders für das Geschenk bedanken, ohne die anderen Gäste zu komprometieren.
Wein und Süssigkeiten als Gastgeschenk
Wie sieht es aber damit aus, wenn ein Gast als Gastgeschenk einen Wein oder eine Süssigkeit mitbringt. Dürfen Wein oder Süssigkeiten auf den Tisch gestellt und gleich konsumiert werden?
Generell geht man davon aus, dass der Gastgeber für alles gesorgt hat. So hat er auch den richtigen Wein zu den entsprechenden Speisen vorbereitet, der wohl temperiert auf die Gäste wartet.
Wer als Gastgeber einen mitgebrachten Wein bekommt, verärgert den Schenkenden nicht, wenn er ihn für einen gemütlichen Abend aufbewahrt, schliesslich ist es ja ein Geschenk.
Fehl am Platze sind bei einer Einladung Weine mit dem Hinweis „den musst Du unbedingt probieren“.
Wer als Mitbringsel etwas Süsses bekommt, der hat die Wahl, ob er sie am Tisch anbieten möchte oder nicht.