Nano-Materialien in Sonnencremes
Nano-Materiaien werden schon lange auch für Kosmetika wie Sonnencremes verwendet. Nun hat das EU-Parlament entschieden, dass Sonnencremes mit Nano-Materialien gekennzeichnet werden sollen. Für die Nano-Industrie völlig unverständlich!
Ohne Eincremen geht es nicht
Wir wissen heute um die Gesundheitsschäden, die ein Sonnenbad verursachen kann, wenn man sich nicht richtig schützt.
Schützen heisst, sich nicht in den heissesten Zeiten der Sonne auszusetzen und sich entsprechend mit Sonnenöl oder Sonnencremes zu schützen. Was aber, wenn Sonnencremes, die uns schützen sollen, schädlich sind?
Sind Sonnencremes mit Nano-Inhaltsstoffen schädlich?
Seit es Sonnencremes mit Nano-Technologie gibt, reicht es, sich einmal am Tag einzucremen. Die Kleinstpartikel der Nano-Technik sorgen dafür, dass die Sonnenlotionen schnell einziehen.
Verursachen Nano-Inhaltsstoffe Langzeitfolgen?
Kritiker erinnern z. B. an Weichmacher, wo erst später Langzeitfolgen sichtbar wurden. Denn die Nanopartikel migrierten, d. h. sie wanderten im Organismus und setzten sich in Milz und Leber fest.
Dieser Fehler sollte vermieden werden und so soll es zumindest eine Kennzeichnung geben, die auf die Nano-Inhaltsstoffe hinweist.
Die Nano-Industrie sieht keine Risiken
Der Industrieverband der Nanotechnologie indessen weist auf klinische Versuche mit den Kleinstmaterialien hin. Bisher wurden keine giftigen Effekte fest gestellt.
Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht in dem verwendeten Mineral Titandioxid keine Risiken, sondern bewertet ihn als den besten Schutz.
Industrie und Konsumenten gerecht werden
Mit der Kennzeichnungspflicht von Kosmetika wie Sonnencremes mit Nanomaterialien wurde eine Lösung gefunden, die beiden Interessen, denen der Industrie und denen der Verbraucher gerecht wird.
Die Nanotechnologie ist eine Zukunftstechnologie, die gefördert und unterstützt werden muss. Zum Schutz des Konsumenten müssen derartige Kosmetika ein Autorisierungsverfahren durchlaufen mit einer anschliessenden Kennzeichnung.
Potentiell Erbgut schädigende und Krebs erregende Inhaltsstoffe werden jedoch verboten.
Mit der Kennzeichnungspflicht kann der Verbraucher entscheiden, ob er eine Sonnencreme mit oder ohne Nano-Materialien wählt.